2025-02-27
Vereine sind aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland nicht wegzudenken. Mehr als 28 Millionen Mitglieder sind allein in Sportvereinen organisiert. 1 Viele Vereine verfolgen gemeinnützige Zwecke und dienen damit der Gesellschaft. Das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder ist eine wichtige Stütze für unsere Demokratie. Notarinnen und Notare unterstützen Vereine bei Anmeldungen aller Art zum Vereinsregister. Auf der neuen Internetseite www.verein-gruenden.notar.de beantwortet die Bundesnotarkammer die wichtigsten Fragen und gibt Tipps für die Vereinsgründung.
Vereine sind aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland nicht wegzudenken. Mehr als 28 Millionen Mitglieder sind allein in Sportvereinen organisiert. 1 Viele Vereine verfolgen gemeinnützige Zwecke und dienen damit der Gesellschaft. Das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder ist eine wichtige Stütze für unsere Demokratie. Notarinnen und Notare unterstützen Vereine bei Anmeldungen aller Art zum Vereinsregister. Auf der neuen Internetseite www.verein-gruenden.notar.de beantwortet die Bundesnotarkammer die wichtigsten Fragen und gibt Tipps für die Vereinsgründung.
Vereine sind aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland nicht wegzudenken. Mehr als 28 Millionen Mitglieder sind allein in Sportvereinen organisiert. 1 Viele Vereine verfolgen gemeinnützige Zwecke und dienen damit der Gesellschaft. Das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder ist eine wichtige Stütze für unsere Demokratie. Notarinnen und Notare unterstützen Vereine bei Anmeldungen aller Art zum Vereinsregister. Auf der neuen Internetseite www.verein-gruenden.notar.de beantwortet die Bundesnotarkammer die wichtigsten Fragen und gibt Tipps für die Vereinsgründung.
Die meisten Vereine in Deutschland sind im Vereinsregister eingetragen und tragen deshalb den Zusatz „e.V.“ im Namen. „Die Eintragung im Vereinsregister verhindert eine persönliche Haftung der Personen, die nach außen für den Verein handeln.“, erklärt Dr. Nadine Lüttchens, Geschäftsführerin der Notarkammer Koblenz, und führt weiter aus: „Außerdem schafft das Register Klarheit im Rechtsverkehr, weil dort die Vorstandsmitglieder eingetragen werden.“ Aber wie kommt Ihr Verein in das Register? Der Verein braucht mindestens sieben Mitglieder. Außerdem muss der Verein zwingend eine Satzung bekommen, in der unter anderem Name, Sitz und Zweck sowie die Vertretung des Vereins geregelt sind. Die Satzung muss in einer Gründungsversammlung von den Mitgliedern beschlossen werden. Hierbei gibt es einige Formalitäten zu beachten, damit es mit der Eintragung im Register klappt:
Wenn die Satzung geändert werden soll, entscheidet hierüber die Mitgliederversammlung. Auch hier ist wieder auf Einiges zu achten: Die form- und fristgerechte Einladung, die Beschlussfähigkeit und die ordnungsgemäße Protokollierung der Versammlung. „Das
Protokoll muss von den Personen unterschrieben werden, die in der Satzung bestimmt sind. Gibt es keine Satzungsregelung, müssen Versammlungsleiter und Protokollführer unterschreiben“, weiß Lüttchens. Satzungsänderungen müssen beim Vereinsregister angemeldet werden und sind vorher nicht wirksam. Der Anmeldung sind das unterschriebene Protokoll der Mitgliederversammlung und der vollständige Wortlaut der geänderten Satzung beizufügen. Auch die Neuwahl von Vorstandsmitgliedern wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und muss danach im Vereinsregister angemeldet werden.
Die Anmeldungen zum Vereinsregister werden von den Vorstandsmitgliedern in zur Vertretung berechtigter Anzahl vorgenommen. Die Unterschriften unter der Anmeldung müssen öffentlich beglaubigt sein. Anmeldungen zum Vereinsregister können auch digital im notariellen Online-Verfahren durchgeführt werden. Notarinnen und Notare bereiten
Vereinsregisteranmeldungen vor, beglaubigen die Unterschriften und reichen die Anmeldung elektronisch beim Vereinsregister ein. „Manchmal stellt sich heraus, dass bestimmte Formalitäten bei der Einberufung oder Durchführung der Mitgliederversammlung nicht eingehalten wurden.“, stellt Lüttchens fest und erklärt weiter: „Damit man sich später Ärger spart, sollte die Versammlung gut geplant sein.“ Die Bundesnotarkammer stellt hierzu
praktische Hilfestellungen auf der Internetseite www.verein-gruenden.notar.de bereit. Dort kann u.a. in wenigen Klicks die Satzung für einen gemeinnützigen Verein erstellt werden.
2025-01-30
Bei der Heirat blicken die meisten Paare auf das persönliche Miteinander und ihre gemeinsame Zukunft. Mit der Eheschließung gehen jedoch auch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten einher. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich frühzeitig auch mit den rechtlichen Folgen der Ehe auseinanderzusetzen. Durch einen notariellen Ehevertrag lassen sich diese an die konkreten persönlichen Lebensverhältnisse anpassen – eine maßgeschneiderte Lösung für gute und auch schlechte Zeiten.
Bei der Heirat blicken die meisten Paare auf das persönliche Miteinander und ihre gemeinsame Zukunft. Mit der Eheschließung gehen jedoch auch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten einher. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich frühzeitig auch mit den rechtlichen Folgen der Ehe auseinanderzusetzen. Durch einen notariellen Ehevertrag lassen sich diese an die konkreten persönlichen Lebensverhältnisse anpassen – eine maßgeschneiderte Lösung für gute und auch schlechte Zeiten.
Bei der Heirat blicken die meisten Paare auf das persönliche Miteinander und ihre gemeinsame Zukunft. Mit der Eheschließung gehen jedoch auch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten einher. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich frühzeitig auch mit den rechtlichen Folgen der Ehe auseinanderzusetzen. Durch einen notariellen Ehevertrag lassen sich diese an die konkreten persönlichen Lebensverhältnisse anpassen – eine maßgeschneiderte Lösung für gute und auch schlechte Zeiten.
Ein Ehevertrag wird fälschlicherweise oft mit Trennung in Verbindung gebracht, dabei handelt es sich um ein Instrument der Vorsorge und Absicherung. „Ein Ehevertrag kann Streit vorbeugen und finanzielle Risiken minimieren, indem die vermögensrechtlichen Folgen einer Eheschließung klar, fair und individuell ausgestaltet werden“, erklärt Robert Jakob, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt.
Zwar ist es auch möglich, einen Ehevertrag erst anlässlich einer Trennung als sogenannte Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen. In diesem Zeitpunkt gestaltet sich eine friedliche Lösungsfindung jedoch oft schwieriger oder ist gar unmöglich. Ehepaare sollten sich daher rechtzeitig mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Partnerschaft auseinandersetzen.
Ein vorsorgender Ehevertrag ist nicht nur für Vermögende und Unternehmer sinnvoll. „Ohne individuelle Ausgestaltung greifen die gesetzlichen Regelungen, die den Vorstellungen der Ehegatten nicht immer entsprechen. Fachkundige Beratung durch die Notarin oder den Notar ist hier unerlässlich“, betont Jakob.
Sofern die Eheleute keine andere Vereinbarung treffen, gilt beispielsweise der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Güterstand regelt die Zuordnung des Vermögens der Eheleute während und nach der Ehe. Im gesetzlichen Güterstand gehört das Vermögen, das jeder Ehegatte während der Ehe erwirbt, ihm allein. Auch haftet jeder Ehegatte nur für seine eigenen Schulden. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft findet jedoch ein Ausgleich des Vermögenszuwachses während der Ehe statt. Dies ist in vielen Fällen nicht interessengerecht oder aus anderen Gründen nicht gewollt. Neben dem Güterstand können auch Regelungen über den nachehelichen Unterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, die eheliche Wohnung oder die Absicherung im Alter – insbesondere den Versorgungsausgleich – getroffen werden.
Gerade bei Sachverhalten mit internationalem Bezug, Patchwork-Familien, Einkommens- oder Vermögensunterschieden oder Unternehmensbezug kann sich die Gestaltung des Ehevertrages als kompliziert erweisen. Eheverträge müssen ausgewogen sein und dürfen nicht unangemessen eine Seite belasten. Die unparteiische Beratung und Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar stellt sicher, dass ein Ehevertrag diesen Anforderungen gerecht wird. Sie gewährleistet, dass die Vorstellungen des Ehepaares rechtssicher umgesetzt werden und die getroffenen Vereinbarungen den tatsächlichen Lebensumständen entsprechen.
„Jeder Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Schon aus diesem Grund sind alle Notarinnen und Notare Spezialisten auf diesem Gebiet. Die rechtliche Beratung beider Eheleute ist dabei inklusive und gehört zur Beurkundung dazu. Die zusätzliche Beauftragung einer Anwältin oder eines Anwalts ist somit nur dann erforderlich, wenn ein Ehepartner im Einzelfall auch eine einseitige parteiische Beratung wünscht,“ stellt Jakob eine immer wieder und erst kürzlich in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 11/2024) verbreitete Fehlinformation richtig. „Als unparteiische Spezialisten sind Notarinnen und Notare für eine einvernehmliche Lösung im beiderseitigen Interesse die richtigen Ansprechpartner.“
Mehr Informationen und Bildmaterial zu diesem Thema und zu weiteren Themen finden Sie auf der Internetseite des Medienverbunds der Notarkammern unter www.medienverbund-notarkammern.de.
2025-01-28
In einem Testament kann und sollte nicht nur festgelegt werden, wer etwas erbt. Viele Alleinerziehende, die minderjährige Kinder haben, möchten zum Beispiel verhindern, dass der andere Elternteil später Zugriff auf das Erbe erhält. Genau diese Gefahr besteht.
In einem Testament kann und sollte nicht nur festgelegt werden, wer etwas erbt. Viele Alleinerziehende, die minderjährige Kinder haben, möchten zum Beispiel verhindern, dass der andere Elternteil später Zugriff auf das Erbe erhält. Genau diese Gefahr besteht.
In einem Testament kann und sollte nicht nur festgelegt werden, wer etwas erbt. Viele Alleinerziehende, die minderjährige Kinder haben, möchten zum Beispiel verhindern, dass der andere Elternteil später Zugriff auf das Erbe erhält. Genau diese Gefahr besteht.
Wenn ein Alleinerziehender stirbt und der andere Elternteil das Sorgerecht erhält, kann er den Erbteil der gemeinsamen Kinder verwalten. Teil des Sorgerechts ist nämlich die Vermögenssorge. Hatten die Eltern zuvor das gemeinsame Sorgerecht, geht es automatisch auf den noch lebenden Elternteil über. Hatte der Alleinerziehende hingegen das alleinige Sorgerecht, wird es nach seinem Tod dem anderen übertragen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Wer den Zugriff des Ex-Partners auf das Erbe verhindern möchte, muss ein Testament errichten. Gegebenenfalls kann in das Testament aufgenommen werden, warum eine Übertragung des Sorgerechts dem Kindeswohl widersprechen würde.
Elternteile, die das alleinige Sorgerecht haben, können in ihrem Testament einen Vormund für den minderjährigen Nachwuchs bestimmen. Außerdem können sie festlegen, wer keinesfalls die Vormundschaft übernehmen soll. Der Alleinerziehende sollte nur jemanden auswählen, dem er uneingeschränkt vertraut, und ihn über das Vorhaben sowie den Verwahrungsort des Testaments informieren. Ist im Testament niemand benannt, bestimmt das Familiengericht einen Vormund.
Für den Fall, dass die Ex-Partner das gemeinsame Sorgerecht haben, wenn der Alleinerziehende stirbt, oder der andere Elternteil das Sorgerecht erhält, kann er im Testament von der Vermögenssorge ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt nur für das Vermögen, das die Kinder von dem alleinerziehenden Elternteil erben.
Alleinerziehende sollten auch den Fall bedenken, dass die Kinder nach ihnen versterben könnten, ohne eigene Abkömmlinge zu hinterlassen. Dann würde ihr Vermögen mit dem Erbe des Alleinerziehenden auf den noch lebenden Elternteil übergehen. Das lässt sich nur durch eine testamentarisch angeordnete Vor- und Nacherbschaft verhindern. Hierzu setzt der Alleinerziehende die Kinder als Vorerben ein und bestimmt einen Nacherben, der im Todesfall deren Erbteil erhält.
Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.